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Track 20 | Verbraucherinsolvenz: Vergütung für Insolvenzverwalter ist keine außergewöhnliche Belastung
Das FG Münster hat entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung für einen Insolvenzverwalter in einem Verbraucherinsolvenzverfahren beim früheren Insolvenzschuldner nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führt. Auch einen Abzug als Betriebsausgaben lehnten die Finanzrichter ab. Der frühere Insolvenzschuldner hatte zwar zuvor betriebliche Einkünfte erzielt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren betreffe jedoch den privaten Vermögensbereich.
Auch bei dem nächsten anhängigen Verfahren geht es um außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzgericht Münster hat entschieden: Die Vergütung für einen Insolvenzverwalter in einem Verfahren über eine Verbraucherinsolvenz ist nicht nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen.
Der frühere Insolvenzschuldner wird durch die erteilte Restschuldbefreiung von allen Verpflichtungen befreit. Es entstehen ihm – so das FG – insoweit keine Aufwendungen. Es erfolge kein Abfluss aus seinem Vermögen. Die Vergütung mindere vielmehr die zu verteilende Masse.
Auch einen Abzug als Betriebsausgaben lehnten die Finanzrichter ab. Der Insolvenzschuldner hatte zwar zuvor betriebliche Einkünfte erzielt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren betreffe jedoch die wirtschaftliche Stellung des Schuldners al...