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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 26 | Erbschaftsteuer: Keine Steuerpause für Erbfälle vom 1.7.2016 bis zum 9.11.2016

Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nach einem fragwürdigen Urteil des FG Köln nicht zu einer Steuerpause. Auch die in der Zeit vom bis zum eingetretenen Erbfälle unterliegen demnach der Erbschaftsteuer. Die Neuregelungen würden zwar in formeller Hinsicht eine echte Rückwirkung entfalten, diese sei jedoch unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Gesetzgebungsverfahrens zum ErbStAnpG verfassungsrechtlich zulässig.

Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause. Auch die in der Zeit vom bis zum eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer. – Das hat das FG Köln entschieden.

Der Hintergrund ist Ihnen vertraut: Das „Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts” ist erst am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz soll aber rückwirkend auf Erwerbe ab dem anzuwenden sein.

Das FG Köln hält diese rückbezogene Anwendung für zulässig. – Dieses Ergebnis erscheint doch sehr fragwürdig. Die Finanzrichter kamen nämlich nicht umhin, das Vorliegen einer echten Rückwi...

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