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Berechnung der Erbschaftsteuer
Berücksichtigung von Vorerwerben nach § 14 ErbStG
Die Regelung des § 14 ErbStG regelt den sog. Vorerwerb i. R. der Erbschaftsteuer. Nach dieser Vorschrift sind Zuwendungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren für erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Zwecke zusammenzurechnen. Dies bedeutet insbesondere, dass persönliche Freibeträge innerhalb einer Frist von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden dürfen. Die nachfolgende Fallstudie verdeutlicht die erbschaftsteuerliche Behandlung von Vorerwerben nach § 14 ErbStG. In diesem Zusammenhang werden auch die Bewertung verschiedener Vermögensarten sowie die Berechnung der Erbschaftsteuer dargestellt.
Das Schaubild der Autorinnen „Berücksichtigung von Vorerwerben im Rahmen der Erbschaftsteuer“, SteuerStud 8/2019 S. 495, NWB LAAAH-15255, ergänzt die nachfolgende Fallstudie.
Philipp ist 65 Jahre alt und wohnhaft in Köln. Er verstirbt am . Zum Zeitpunkt des Todes ist Philipp Eigentümer des folgenden Vermögens:
ein Aktiendepot mit einem aktuellen Börsenkurs von 350.000 €;
eine 12 %-Beteiligung an der ABC-GmbH: Philipp ist bereits seit 25 Jahren an der GmbH beteiligt. Käufe und Verkäufe von Anteilen haben seit mehr als zehn Jahren nicht stat...