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Immobilieninvestitionen in den neuen Bundesländern
Nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) werden Investitionen in den neuen Bundesländern sowohl im Bereich des BV als auch im Bereich des Privatvermögens gefördert. Die §§ 2 und 3 FördG unterscheiden drei förderungswürdige Maßnahmen: die Anschaffung bestimmter Wirtschaftsgüter, die Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter, Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungsarbeiten.
Je nach durchgeführter Maßnahme unterscheidet sich die Förderungsart bzw. -intensität. Es kann sich hierbei um Sonderabschreibungen, um Gewinnabzüge oder um steuerfreie Rücklagen handeln (§§ 4-6 FördG).
Bisher waren Baumaßnahmen eines privaten Investors nur insoweit begünstigt, als für das Wirtschaftsgut weder Abschreibungen nach § 7 Abs. 5 EStG noch erhöhte Absetzungen noch Sonderabschreibungen in Anspruch genommen worden sind und das Wirtschaftsgut im Jahr der Herstellung angeschafft wurde, d. h. es mußte sich um einen Neubau handeln.
Es gab somit Sonderabschreibungen für die Anschaffung von Altbauten nur im Bereich des BV, nicht jedoch im Privatvermögen. Dies führte in der steuerlichen Beratungspraxis dazu, da...