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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 123/18 EFG 2019 S. 1062 Nr. 13

Gesetze: AO § 233; AO § 233a ; AO § 236; GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 19 Abs. 4

Abgabenordnung: Keine Verzinsung von Erstattungen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens - Erhebung einer Untätigkeitsklage nicht rechtsmissbräuchlich

Leitsatz

1. Wird dem Steuerpflichtigen die mit dem Einspruch angefochtene Steuer nach Beendigung eines von einem Dritten geführten Musterverfahrens erstattet, kann er keine Zinsen auf den Erstattungsbetrag beanspruchen.

2. Die fehlende Verzinsung von Erstattungsbeträgen im Anschluss an ein Einspruchsverfahren verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

3. Die Erhebung einer Untätigkeitsklage ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn beim Bundesverfassungsgericht ein Musterverfahren anhängig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1062 Nr. 13
JAAAH-15153

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 22.02.2019 - 4 K 123/18

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