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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing
(1) Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). (2) § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG handelt es sich weder um Entgelte für Schulden noch ihnen gleichgestellte Beträge nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG. (3) Der festgesetzte (negative) Gewerbeertrag im Gewerbesteuermessbescheid hat gem. § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG i. d. F. des JStG 2010 Bindungswirkung für den Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (Bezug: § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG; § 19 Abs. 4 GewStDV).
(1) Die Klägerin ist eine Betriebs-Leasinggesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, welche sich auf das operative Leasinggeschäft mit den Endkunden spezialisiert hat. Zum Zwecke der Ref...