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Einheits-KG: Vertretung in der Gesellschafterversammlung
Ist eine KG einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheits-KG), wird die KG in Ermangelung abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag dennoch durch den Geschäftsführer der GmbH vertreten. Einer Beteiligung der Kommanditisten der KG (hier: durch Genehmigung des Beschlusses über die (Neu-)Bestellung des Geschäftsführers) bedarf es dabei nicht ().
Wäre – wie vom Registergericht angenommen – bei der Einheits-KG hinsichtlich der Ausübung der Gesellschaftsrechte an der GmbH tatsächlich immer davon auszugehen, dass die Gesellschafterrechte nur von den Kommanditisten ausgeübt werden könnten, würde damit nach Ansicht des Senats übersehen, dass trotz der Besonderheiten einer Einheits-KG dennoch zwei rechtlich verschie...