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Gestaltung des Schuldzinsenabzugs bei Kontokorrentkrediten
Seit 1974 dürfen Schuldzinsen, die privat veranlaßt sind, nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Einordnung von Schuldzinsen als stl. abziehbare BA bzw. WK oder als nicht abz. Privatausgaben ist seither ein Brennpunkt möglicher Konflikte mit der FinVerw, aber auch ein dankbares Betätigungsfeld für eine entsprechende Schuldengestaltung. Denn damit Kreditzinsen stl. abgezogen werden dürfen, müssen diese klar von privat veranlaßten Kreditzinsen getrennt werden. Stl. Gestaltungsziel ist es dabei, die anfallenden Zinsausgaben möglichst mit steuerrelevanten Einkünften zu verknüpfen, da sie nur dann stl. abz. sind. Als Instrument hierfür wird seit vielen Jahren das sog. Zwei-Konten-Modell zur Trennung betrieblicher Einnahmen und Ausgaben propagiert, das in letzter Zeit von der Gestaltungsberatung zu einem Drei-Konten-Modell erweitert wurde.
Grds. funktioniert das Modell folgendermaßen: Auf das erste Konto fließen alle betrieblichen Einnahmen (bzw. Mieterträge), und über dieses Konto wird - beim Zwei-Konten-Modell - ggf. auch der private Zahlungsverkehr abgewickelt. Von dem zweiten Konto werden die BA (bzw. WK) bezahlt, dessen wachsender Schuldsaldo damit negatives BV wird. Als...