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LSG Hessen Urteil v. - L 6 AS 507/14 KL

Die Beteiligten streiten um Zahlung von 3.208.594,24 EUR für Kosten der Eingliederung in Arbeit, die der Kläger in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 als zugelassener kommunaler Träger an Stelle der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gem. § 6a Abs. 6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in Verbindung mit Art. 106 Abs. 8 Grundgesetz (GG) erbracht hat.

Fundstelle(n):
NAAAH-14628

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LSG Hessen, Urteil v. 30.01.2019 - L 6 AS 507/14 KL

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