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LSG Bayern Urteil v. - L 14 R 264/18

Die Klägerin begehrt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 231 Abs. 4 b SGB VI auch für die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.03.2014 in der Beschäftigung als angestellte Syndikusrechtsanwältin bei der C. F. GmbH (i.f. CF GmbH).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAH-14573

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 07.02.2019 - L 14 R 264/18

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