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NWB Nr. 12 vom Seite 937 Fach 3 Seite 8965

Gemeinkosten als Teil der Herstellungskosten

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH, Bonn

I. Sachverhalt

In ihrer Bilanz zum bewertete die Klägerin ihre unfertigen Erzeugnisse. Fertigungs- und Materialgemeinkosten waren dabei nicht berücksichtigt. Nach einer Betriebsprüfung erhöhte das FA den Bilanzansatz der unfertigen Erzeugnisse um (der Höhe nach unstreitige) Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Im Gewinnfeststellungsbescheid 1987 wurde der Gewinn entsprechend höher festgesetzt. Der Einspruch blieb ohne Erfolg. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Die Revision der KG wurde als unbegründet zurückgewiesen.

II. Entscheidung des BFH

1. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG seien die dort bezeichneten WG grds. mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Zu den so zu bewertenden WG gehörten auch die WG des Umlaufvermögens und zu diesen auch die unfertigen Erzeugnisse ( BStBl 1979 II S. 143). Ansatz mit den Herstellungskosten bedeute nach st. Rspr. Ansatz mit den vollen Herstellungskosten. Das Gesetz lasse es nach seinem klaren Wortlaut nicht zu, daß die WG nur mit einem Teil ihrer Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden dürfen, es somit i...

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