Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
für einen Sattelanhänger
Leitsatz
1. Ein in
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verwendeter Sattelanhänger
ist kein steuerbefreiter Kraftfahrzeuganhänger im Sinn des § 3 Nr.
7 KraftStG.
2. Ein in einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb verwendeter Sattelanhänger ist kein
Sonderfahrzeug im Sinn des § 3 Nr. 7 Satz 2 KraftStG, wenn eine
anderweitige sinnvoll-praktische Verwendung im Rahmen eines Gewerbebetriebs
abstrakt in Betracht kommt, ohne dass diese angesichts der Bauart
und Einrichtung des Fahrzeugs entgegen seiner vorgegebenen Bestimmung
und eigentlichen Eignung völlig zweckfremd erscheint.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAH-14151
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 06.12.2018 - 6 K 424/17
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