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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 378/16 F EFG 2019 S. 952 Nr. 12

Gesetze: EStG § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a; EStG § 3 Nr. 41 Satz 2; AStG § 7; AStG § 8 Abs. 1 Nr. 8; AStG § 10 Abs. 1 Satz 1; AStG § 10 Abs. 2; AStG § 14 Abs. 1; AStG § 18 Abs. 1 Satz 1; AO § 179 Abs. 1; AO § 182 Abs. 1 Satz 1

Hinzurechnungsbesteuerung: Umfang der Feststellungsbefugnis nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG – Feststellung des nach § 3 Nr. 41a EStG steuerfreien Betrages – Bindungswirkung in Bezug auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Leitsatz

  1. Soweit nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 3 Nr. 41 EStG gesondert festgestellt werden, betrifft dies nur die Feststellung, ob Hinzurechnungsbeträge im jeweiligen Feststellungszeitraum der Einkommensteuer unterlegen haben.

  2. § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG bietet hingegen keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die – der Höhe der nach Auffassung des FA vorgenommenen verdeckten Gewinnausschüttungen entsprechende - Feststellung der Summe der Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 41a EStG (entgegen BStBl I, Sondernummer 1/2004, S. 3 Tz. 18.1.2).

Fundstelle(n):
DStRE 2019 S. 1093 Nr. 17
EFG 2019 S. 952 Nr. 12
XAAAH-14146

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 08.06.2018 - 1 K 378/16 F

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