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FG Münster Urteil v. - 10 K 2852/18 E EFG 2019 S. 886 Nr. 11

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6; EStG § 12 Nr 1 Satz 2; EStG § 9 Abs 1 Satz 1

Werbungskosten

Aufwendungen für einen Therapiehund

Leitsatz

Eine Lehrerin kann Aufwendungen für einen Therapiehund, dessen Einsatz durch die Schulkonferenz beschlossen wurde und der damit integrativer Bestandteil des Unterrichts geworden ist, in Höhe des zeitlichen Anteils der beruflichen "Verwendung" des Hundes als Werbungskosten geltend machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2019 S. 450 Nr. 13
EFG 2019 S. 886 Nr. 11
EStB 2019 S. 512 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2019 S. 1651
YAAAH-14137

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FG Münster, Urteil v. 14.03.2019 - 10 K 2852/18 E

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