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Keine degressive AfA bei Altbauten?
zugleich ein Beitrag zum (BStBl 1993 II S. 188)
Aufwendungen an Gebäuden kommen in vielfältiger Weise vor: Es kann sich um Herstellungskosten, um anschaffungsnahe Aufwendungen, um Erhaltungsaufwand, um begünstigte Aufwendungen (§§ 7b-7f, 7h-7k, 10e-10h EStG) oder auch um nicht abzugsfähige Beträge handeln. Die folgenden Ausführungen befassen sich mit nachträglichen Herstellungsarbeiten an Gebäuden (z. B. Umbaukosten). Zur Abgrenzung dieser Maßnahmen gegenüber Arbeiten, die Erhaltungsaufwand begründen, vgl. Abschn. 157 Abs. 3 EStR; eine Generalüberholung kann eine Herstellungsmaßnahme sein (Heuer in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 6 EStG, Anm. 496; Schmidt/Glanegger, EStG, 11. Aufl., § 6 Anm. 43b; Schmidt/Drensek, a. a. O., § 21 Anm. 14b).
Durch die Baumaßnahmen kann das Gebäude nicht nur wesentlich in seiner Substanz vermehrt, in seinem Wesen erheblich verändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus deutlich verbessert werden, es kann hierdurch auch ein ”anderes Wirtschaftsgut” entstehen (Abschn. 43 Abs. 5 EStR).
Bei umfassenden Umbauarbeiten stellt sich regelmäßig die Frage, ob an die Stelle des bisher vorha...