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Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts
(1) Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die das Recht dinglich absichert, das belastete Grundstück als Überflutungsfläche für den Betrieb der Hochwasserrückhaltung zu nutzen, sind im Zuflusszeitpunkt als Betriebseinnahme zu erfassen. (2) Es handelt sich bei solchen Entschädigungszahlungen nicht um Einnahmen gem. § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG, die auf einer Nutzungsüberlassung i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG beruhen S. 375(Bezug: § 4 Abs. 3, Abs. 4, § 11 Abs. 1 Satz 1, Satz 3, Abs. 2 Satz 3 EStG).
(1) Die Klägerin erzielt u. a. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Sie ermittelt ihren Gewinn aus dem landwirtschaftlichen Betrieb durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Am erhielt die Klägerin vom Bundesland eine Zahlung für die Eintra...