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Gesteigerte Treuepflicht des Mitgesellschafters
Wird ein Gesellschafter, der als Geschäftsführer der GmbH freigestellt werden soll, mit der Aussage, sein Erscheinen in der dazu anberaumten Gesellschafterversammlung sei angesichts eines für ihn bestehenden Stimmverbots ohnehin entbehrlich, bewusst in die Irre geführt, berechtigt ihn dies zur Anfechtung des – insoweit treuwidrigen – Gesellschafterbeschlusses ( NWB GAAAH-05541).
Denn der Gesellschafter hätte in der Gesellschafterversammlung noch auf den Mitgesellschafter einwirken und ihn gegebenenfalls umstimmen können. Auch hätte er gegen den ihn betreffenden Freistellungsbeschluss stimmen und so dessen Satzungskonformität verhindern können. Ein Stimmverbot (§ 47 Abs. 4 GmbHG) greift erst ein, wenn (auch) die Ausübung des Mitglieds...