Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt der Versteuerung des Entgelts aus einer Honorarvereinbarung
Das FG Rheinland-Pfalz hat sich in seinem zu der Frage geäußert, in welchem Veranlagungszeitraum die Umsatzsteuer für eine erbrachte Vermittlungsleistung fällig wird, wenn das hierfür zu zahlende Honorar in Teilbeträgen über die nächsten Jahre zu zahlen ist. Diese für die Praxis weiterhin höchst relevante Frage löst das Finanzgericht über eine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit Abs. 1 UStG. Ein Ansatz, zu dem sich zumindest der EuGH bisher nicht abschließend geäußert hat und der so weitere Lösungsmöglichkeiten für die steuerliche Beratung bieten kann.
I. Sachverhalt
Im Ausgangsverfahren war der Zeitpunkt der Steuerentstehung für eine Vermittlungsleistung im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf und die dabei zugrunde liegende Honorarvereinbarung streitig. Diese sah vor, das Honorar von insgesamt 1 Mio. € ab dem Jahr 2013 in jährlichen Beträgen von 200.000 € zu zahlen. Das Finanzamt sah die Vermittlungsleistung als im Jahr 2012 vollständig erbracht an und setzte entsprechend Umsatzsteuer bezogen auf den Betrag i. H. von 1 Mio. € fest. Es folgte nicht der Auffassung der Klägerin, die Honorarvereinbarung beziehe sich auch auf noch weitere in den Jahren 2013 b...