BFH - VI R 53/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 8, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 38
Rechtsfrage
Verfolgt ein Dritter mit seinen Zuwendungen an Arbeitnehmer (hier: Autohersteller gewährt den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens beim Autokauf dieselben Rabatte wie seinen eigenen Mitarbeitern - Werksangehörigenprogramm) rein eigenbetriebliche Interessen (hier: Erschließung einer neuen leicht zugänglichen Kundengruppe), schließt dies die Annahme von Arbeitslohn grundsätzlich aus oder müssen die eigenbetrieblichen Interessen des Dritten die des Arbeitnehmers überwiegen?
Arbeitslohn; Auto; Dritter; Eigenbetriebliches Interesse; Geldwerter Vorteil; Veranlassungszusammenhang
Fundstelle(n):
MAAAH-12975