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Umsatzsteuer | Einheitliche umsatzsteuerliche Leistung bei Gartenbaubetrieb
Ein Gartenbaubetrieb erbringt eine einheitliche Leistung, wenn er einen Barockgarten anlegen soll und hierfür sowohl den Garten anlegt als auch die Pflanzen liefert.
Die Pflanzenlieferung unterliegt dann als Teil der einheitlichen Leistung dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %. Dies gilt auch dann, wenn zwei getrennte Verträge über die Gartenarbeit einerseits und über die Pflanzenlieferung andererseits abgeschlossen werden.
Ein [i]Gartenbauarbeiten und Pflanzenlieferung Garten- und Landschaftsbaubetrieb (GaLa-Betrieb) hatte sich durch einen Vertrag vom gegenüber F zur Erstellung eines Barockgartens verpflichtet. Die Pflanzen sollten eigentlich von F gestellt werden. Allerdings vereinbarten die Vertragspartner am , dass nunmehr der GaLa-Betrieb die Pflanzen liefern sollte; der Preis für d...