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Steuerrecht | Teilwertabschreibung auf Anteile an Investmentfonds
Auf Anteile an einem offenen Investmentfonds kann eine Teilwertabschreibung auf den sog. Zweitmarktwert an der Börse vorgenommen werden, wenn sich der Fonds am Bilanzstichtag in Liquidation befindet und die Ausgabe und Rücknahme eingestellt hat.
Der [i]Rücknahmepreis nicht realisierbar Rücknahmepreis ist dann nicht mehr der Teilwert, denn eine Veräußerung der Anteile zum Rücknahmepreis ist nicht mehr möglich, weil der Fonds die Anteile nicht mehr zurücknimmt. Eine Wiedereröffnung des Fonds war nicht zu erwarten.
Der [i]Zweitmarktwert gibt Wert zutreffend wieder Zweitmarktwert ist hingegen der Wert, der für die Anteile bei einer Veräußerung noch erzielt werden kann. Da der Zweitmarktwert an der Börse ermittelt wird, repräsentiert er die Auffassungen der Marktteilnehmer über den Wert und über die Wertentwicklung. Eine sich daraus ergebende Wertminderung kann da...