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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 426/16 U

Gesetze: MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. f; UStG § 4 Nr. 14 Buchst. d; UStG § 4 Nr. 15 Buchst. a; SGB IV § 20; SGB IV § 29 Abs. 3; SGB IV § 30 Abs. 1; SGB IV § 69 Abs. 2; SGB IV § 90; SGB V § 2 Abs. 1; SGB V § 4 Abs. 1; SGB V § 197b; SGB X § 29 Abs. 1; SGB X § 94 Abs. 1a; SGB X § 94 Abs. 2 Satz 1

Steuerbefreiung der Umsätze einer ARGE gesetzlicher Krankenkassen zur internen Überprüfung ärztlicher Verordnungen

Leitsatz

  1. Die Umsätze einer ARGE gesetzlicher Krankenkassen, die gegenüber ihren Mitgliedern Dienstleistungen zur Überprüfung ärztlicher Verordnungen und im Bereich des Wundmanagements gegen einen den in Anspruch genommenen Leistungen entsprechenden Kostenanteil erbringt, sind unter unmittelbarer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL steuerfrei.

  2. Dem steht auch nicht die reale Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung entgegen, weil die von der ARGE im Wege schlicht hoheitlichen Verwaltungshandelns erbrachten Leistungen genuine Funktionen der Sozialversicherungsträger betreffen, die nicht durch private Anbieter erbracht werden dürften.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 853 Nr. 15
KÖSDI 2019 S. 21266 Nr. 6
StB 2019 S. 125 Nr. 5
HAAAH-12767

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 22.06.2018 - 1 K 426/16 U

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