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Verbraucherschutz | AGB-Klauseln in einem Heimvertrag
Bei der Beurteilung, ob vorformulierte Klauseln in Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz über die Verpflichtung des Pflegebedürftigen zur Tragung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 BGB) genügen, ist auf den aufmerksamen und sorgfältigen Betrachter abzustellen. Maßgebend sind die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Die Betreiberin [i]Schmalbach, Allgemeine Geschäftsbedingungen, infoCenter, NWB EAAAB-03341 eines Pflege- und Gesundheitszentrums, die Unterkunft und Verpflegung nebst Pflege- und Betreuungsleistungen anbietet, nimmt einen gesetzlich Pflegeversicherten auf Zahlung von Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Investitionsaufwendungen im...