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Umsatzsteuer | Steuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik mit Belegärzten
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Hat das FG nach dem Tenor und den Entscheidungsgründen seines Urteils die Revision in vollem Umfang zugelassen, führt eine anders lautende Rechtsmittelbelehrung nicht zu einer Einschränkung der Revisionszulassung. (2) Rechnet eine Privatklinik entsprechend § 17b Abs. 1 KHG Fallpauschalen ab, ist im Rahmen der nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F. i. V. mit § 67 Abs. 2 AO vorzunehmenden Vergleichsberechnung weder als „schädlich“ oder „unschädlich“ i. S. des § 67 Abs. 1 AO zu berücksichtigen, ob ein im Krankenhaus tätiger Belegarzt seine Leistungen nach GOÄ oder nach Kassengrundsätzen abgerechnet hat. Vielmehr sind bei Tätigkeit eines Belegarztes die von der Privatklinik gegenüber den Patienten abgerechneten Entgelte für Krankenhausleistungen mit den jeweiligen gem. § 18 Abs. ...