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Muss man denn gleich alles auf den Kopf stellen?
Anfang April hatte der Bundesrechnungshof die Subventionen für die öffentlich-rechtlichen Sender kritisiert und eine Einschränkung der Steuervorteile gefordert. Ob man dort aber deshalb gleich das ganze Verfahren zur Beitragszahlung auf den Kopf stellen muss?
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