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OLG Frankfurt/Main Urteil v. - 4 U 86/18

Gesetze: GG Art. 9; BGB § 25; AktG § 113; MitbestG § 7 Abs. 2; Satzung der IG Metall § 3 Nr. 11

Leitsatz

Leitsatz:

Die in der Satzung der IG Metall für ihre Mitglieder geregelte Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen besteht auch dann, wenn das Mitglied nicht über eine Liste der Gewerkschaft gewählt oder von dieser bei der Kandidatur unterstützt wurde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAH-12427

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 18.12.2018 - 4 U 86/18

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