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NWB Nr. 40 vom Seite 3105 Fach 3 Seite 7993

Keine Tarifbegünstigung bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger Buchwertfortführung des Sonderbetriebsvermögens

von Prof. Dr. Günter Söffing, Richter am BFH, München

- (BStBl II S. 635) -

I. Sachverhalt

Der Kl. war Kommanditist der W-GmbH & Co. KG, einer Autowerkstatt. Er war zugleich Anteilseigner der Komplementär-GmbH. Sämtliche von der W-GmbH & Co. KG betrieblich genutzten Grundstücke standen im Alleineigentum des Kl. Sie waren Sonderbetriebsvermögen.

Mit Ablauf des verkaufte der Kl. seinen Kommanditanteil und seine GmbH-Anteile. Die bis zu seinem Ausscheiden aus der W-GmbH & Co. KG zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden Grundstücke und Schulden brachte er in die neu gegründete S-GmbH & Co. KG zum Buchwert ein. Diese verpachtete die Grundstücke an die W-GmbH & Co. KG.

Die W-GmbH & Co. KG wies in ihrer Gewinnfeststellungserklärung für 1979 den vom Kl. durch die Veräußerung seines KG-Anteils erzielten Gewinn als nach § 34 EStG tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn aus. Das FA hingegen behandelte den Gewinn als laufenden Gewinn, weil der Kl. nicht sein gesamtes Betriebsvermögen, zu dem auch das Sonderbetriebsvermögen gehöre, veräußert habe.

Einspruch und Klage blieben erfolglos. Der BFH hat die Revision zurückgewiesen.

II. Entscheidungsgründe

1. Wenn ein Stpfl. einen Mitunter...

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