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Erste Praxisfragen zur geänderten steuerlichen Behandlung der Vermögensübertragung in vorweggenommener Erbfolge
- Anmerkungen zum Beschluß des Großen Senats des (BStBl II S. 847) -
Der Große Senat des BFH ist dem Vorlagebeschl. des IX. Senats v. (BStBl II S. 766) nicht zu allen Änderungsvorschlägen gefolgt. So wollte der IX. Senat auch für die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen eine teilentgeltliche Vermögensübertragung annehmen. Der GrS des BFH blieb dagegen hier bei der bisherigen Praxis, wonach Versorgungsleistungen des Vermögensübernehmers an den Vermögensübertragenden weder als Veräußerungsentgelt noch als Anschaffungskosten anzusehen sind. Eine Auslegung, die dem Praktiker im Rahmen der gleichen unentgeltlichen Behandlung aller Leistungen in vorweggenommener Erbfolge nicht schwer fiel. Nunmehr tut man sich schon schwer zu ergründen, warum die Vermögensübertragung gegen Zahlung eines (auch für die Versorgung gedachten) Einmalbetrages ein (Teil-)Entgelt sein soll, während die Verrentung dieses Betrages zur Versorgung des Übertragenden zur Unentgeltlichkeit des Übertragungsvorganges führt. Auch die Anwendung der vom Großen Senat (a. a. O.) aufgestellten Rechtsgrundsätze auf den betrieblichen Bereich führt zu neuen Problemen, insbes. dann, wenn Aus...