Zeitpunkt der Versteuerung
des Entgelts aus einer Honorarvereinbarung
Leitsatz
Entsprechend der Rechtsprechung des BFH ist davon auszugehen,
dass eine Uneinbringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG
auch dann vorliegt, wenn der leistende Unternehmer im Zeitpunkt
der Leistungserbringung aufgrund der mit dem Leistungsempfänger
getroffenen vertraglichen Vereinbarungen über die Fälligkeit des
Entgeltes für mehr als zwei Jahre nicht mit einer Vereinnahmung
der Leistungsentgelte rechnen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 835 Nr. 10 EFG 2019 S. 835 Nr. 10 KÖSDI 2019 S. 21308 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2019 S. 2027 UStB 2019 S. 200 Nr. 7 EAAAH-12178
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 26.03.2019 - 3 K 1816/18
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