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FG Münster Urteil v. - 12 K 302/17 E EFG 2019 S. 623 Nr. 8

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1; EStG § 33

Außergewöhnliche Belastungen

Lebensmittelkosten keine agB

Leitsatz

Durch Bulimie verursache erhöhte Lebensmittelkosten sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 623 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2019 S. 1355
MAAAH-12158

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FG Münster, Urteil v. 19.02.2019 - 12 K 302/17 E

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