Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IK Nr. 4 vom Seite 25

Prüfungscheck Kalkulatorische Kosten

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

In unserer Serie Prüfungscheck stellen wir Ihnen regelmäßig typische Themengebiete vor, die in den Abschlussprüfungen der Industriekaufleute immer wieder auftauchen und auf die Sie sich gut vorbereiten sollten. Diesmal geht es um die verschiedenen Arten von kalkulatorischen Kosten. Dieser Bereich war in den vergangenen Jahren fast immer Bestandteil der schriftlichen IHK-Prüfung im Prüfungsteil Kaufmännische Steuerung und Kontrolle.

Worum geht es?

Der Begriff „kalkulatorische Kosten“ stammt aus der Kostenrechnung. Gemeint sind Kosten,

  • die aus der GuV-Rechnung stammen, aber mit einem veränderten (anderen) Wert in die Kostenrechnung übernommen werden (Anderskosten) oder

  • in der GuV-Rechnung überhaupt nicht vorhanden sind und als zusätzliche Werte in die Kostenrechnung eingehen (Zusatzkosten)

Merke

Die „anderen“ und „zusätzlichen“ Werte der Kosten gehen in die Betriebsergebnisrechnung ein und werden in der Ergebnistabelle, Gruppe 92, als Kosten ausgewiesen.

Die Mehrzahl aller in der GuV-Rechnung ausgewiesenen Aufwendungen wird unverändert als Kosten in die Betriebsergebnisrechnung übernommen, da keine Änderung notwendig ist. Man bezeichnet sie daher als Grundkosten. Beispiele sind u. a. Löhne,...