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BFH | Unbeschränkte Steuerpflicht bei inländischem Wohnsitz trotz Lebensmittelpunktes im Ausland
Die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger neben einem inländischen Wohnsitz auch einen solchen im Ausland hat, schließt die unbeschränkte Steuerpflicht auch dann nicht aus, wenn der ausländische Wohnsitz den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen begründet.
Im Streitfall lebte der Kläger seit 2002 in Rumänien und war dort auch beruflich als Architekt tätig. In Deutschland erklärte er Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Tonstudio), aus selbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung diverser Objekte. Für einzelne Vermietungsobjekte erklärte er langfristige Verluste. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug für diese Objekte, weil sie jeweils für mehrere Jahre leer standen. Das NWB AAAAG-38332) ging von einer beschränkten Steuer...