Aufwendungen zur Vermittlung einer nebenberuflichen
außerplanmäßigen Professur an einer Universität im europäischen
Ausland als Sonderbetriebsausgaben - Befugnis zur Änderung eines
Steuerbescheides gemäß § 164 Abs. 2 AO
Leitsatz
1. Aufwendungen zur Vermittlung
einer nebenberuflichen außerplanmäßigen Professur an einer Universität
im europäischen Ausland können als Sonderbetriebsausgaben qualifiziert
werden, wenn das die Aufwendungen auslösende Moment der betrieblichen
Sphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist. Dies gilt jedenfalls
dann, wenn es um eine auch nach deutschem Hochschulrecht zulässige
Titelführung, die auf einer entsprechenden wissenschaftlichen Vorbildung
des Steuerpflichtigen (hier: Habilitation) beruht, geht.
2. Der Betriebsausgabenabzug
ist nicht gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ausgeschlossen, wenn die
Nebentätigkeit vor allem der außenwirksamen Darstellung einer besonderen wissenschaftlichen
Kompetenz und der entsprechenden Positionierung des Berufsträgers
im Wettbewerb mit konkurrierenden Freiberuflern dient - Abgrenzung
zur Fallgestaltung ,
EFG
2017, 1949.
3. Die Befugnis zur Änderung
eines Steuerbescheides gemäß § 164 Abs. 2 AO entfällt nicht bereits
dann, wenn in einem vorangegangenen Einspruchsverfahren Abhilfe erteilt
wurde, der Vorbehalt der Nachprüfung jedoch aufrechterhalten bleibt
- Abgrenzung zur Fallgestaltung ,
BFH/NV
2003, 1529.
Fundstelle(n): DB 2019 S. 14 Nr. 31 EFG 2019 S. 681 Nr. 9 IAAAH-11640
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 06.03.2019 - 4 K 48/18
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