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Erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung nach § 7k EStG
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Allgemeines
Durch das Wohnungsbauförderungsgesetz (WoBauFG) v. (BGBl I S. 2408; BStBl I S. 505) ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Mietwohnungen, die einer Sozialbindung unterliegen, geschaffen worden. Der neue § 7k EStG begünstigt neu errichtete Mietwohnungen, die auf die Dauer von mindestens 10 Jahren zu einer sozialverträglichen Miete an Personen vermietet werden, die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau wohnberechtigt sind. Die mit fallenden Staffelsätzen ausgestalteten Absetzungen kommen für alle Wohnungen in Betracht, für die der Bauantrag nach dem 28. 2. 1989 gestellt worden ist oder die nach diesem Zeitpunkt im Jahr der Fertigstellung angeschafft worden sind. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der neuen Abschreibungsregelung ist, daß die Wohnung vor dem fertiggestellt worden ist. Außerdem dürfen für die Wohnung keine Mittel aus öffentlichen Haushalten gewährt werden.
Die Vorschrift des § 7k EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 1989 anzuwenden (§ 52 Abs. 12a EStG). Sie gilt sowohl für Wohnungen des Privatvermögens als auch für Wohnungen, die zu einem Betriebsvermögen ...