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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 14-16 | Verfahrensrecht: BFH präzisiert die Anforderungen an einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

Ist Kindergeld bei Sozialleistungen als Einkommen angesetzt worden und bei einer Rückforderung eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein. Dies setzt nach zwei aktuellen Urteilen des BFH aber voraus, dass der Kindergeldberechtigte seinen Informations- und Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Zudem informieren wir Sie über ein BFH-Urteil zum Billigkeitserlass im Hinblick auf die Umsatzsteuer bei fehlerhaften Rechnungen.

Gleich drei aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs zum Erlass aus Billigkeitsgründen nehmen wir uns jetzt als Nächstes vor.

Die Finanzbehörden können nach § 227 AO Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Unter der gleichen Voraussetzung können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden. Dabei kann der Steueranspruch aus sachlichen oder aus persönlichen Gründen erlassen werden. Durch den Erlass erlischt die Steuerschuld.

Unser Thema sind jetzt die sachlichen Billigkeitsgründe. Wann sind diese zu bejahen? – Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn nach dem erklärten ...

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