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VIP-Logen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Werden Aufwendungen für bestimmte sportliche Veranstaltungen getätigt und erhält der Steuerpflichtige im Gegenzug vom Empfänger bestimmte Gegenleistungen mit Werbecharakter für die „gesponserte“ Veranstaltung, handelt es sich um Aufwendungen für VIP-Logen, meistens in Sportstätten. Neben üblichen Werbeleistungen werden dem sponsernden Unternehmer auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Steuerpflichtigen und Dritter (z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer) beinhalten. Diese Maßnahmen werden häufig im Rahmen eines Gesamtpakets verkauft und dem Sponsor in einem Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Privatkonten | 1800 | Privatentnahmen allgemein |
Löhne und Gehälter | 4145 | Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4600 | Werbekosten |
4650 | Bewirtungskosten | |
4654 | Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten | |
4630 | Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG | |
4635 | Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG | |
Sons... |