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Sozialversicherungspflicht von Organmitgliedern in der Societas Europaea?
Sozialgerichte verneinen die Pflicht für Verwaltungsratsmitglieder in einer monistischen SE
Die Societas Europaea (SE) ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der EU und im EWR, die seit Ende 2004 die Gründung von Gesellschaften nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien ermöglicht. Die Zahl der operativ tätigen Gesellschaften nimmt zu. Nun ist auch die Diskussion über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Organmitgliedern der SE in Gang. [i]Gehrmann, Societas Europaea, infoCenter, NWB KAAAB-72971 Die Entscheidungen des Sozialgerichts Stuttgart () und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (, NWB VAAAH-05510) befassen sich mit der Sozialversicherungspflicht von Verwaltungsratsmitgliedern und geschäftsführenden Direktoren einer monistischen SE. Die Urteile stehen bezüglich wichtiger Grundsatzfragen im Widerspruch zu der bisherigen Auffassung des GKV-Spitzenverbands, der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund und der Bundesagentur für Arbeit; eine höchstrichterliche Klärung ist in Sicht.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rechtliche Grundlagen der Societas Europaea
[i]Regelung einiger gesellschaftsrechtlicher KernpunkteZwei Rechtsakte der EU (SE-Verordnung [SE-VO] und SE-Richtlinie [SE-RL]) befassen sich mit der SE. Während die Arbeit...