Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer: Keine Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
Leitsatz
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rspr.).
Sachverhalt
Der Kläger hatte mit weiteren Personen insgesamt zwei Systeme
zur Früherkennung von Tumoren entwickelt und zusammen mit den solchermaßen an
der Erfindung beteiligten Personen jeweils ein gemeinschaftliches Patent gem.
§ 6 Satz 2 PatG in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet und eintragen
lassen.
Mit der A-GmbH & Co. KG (KG) wurden hinsichtlich dieser Patente im Jahr 1996 und 1998 zwei Lizenzverträge von den Patentinhabern geschlossen. Danach wurden der KG jeweils weltweite Exklusivrechte an den Erfindungen, was die Herstellung und den Vertrieb anbelangt, eingeräumt. Auch wurde der KG die Benutzung des wissenschaftlichen Namens der Erfindungen gestattet. Zur Ausübung dieses Lizenzrechts übergaben die Lizenzgeber der KG sämtliche Dokumente, Unterlagen und Akten in Kopie, die sich auf die Erfindungen bzw. Patente beziehen („Know-how/Unterstützung“). Für diese Lizensierungen wurde...