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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2473/07

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 722 Abs. 1

Steuerliche Anerkennung vertraglicher Verlustzuweisungen bei Gesellschafterwechsel

Leitsätze

Bei Gesellschafterwechsel in einer GbR (die ein Vermietungsobjekt besitzt) erst im Folgejahr kann ungeachtet etwaiger Vereinbarungen zwischen den alten und neuen Gesellschaftern eine Verlustzuweisung nicht an die neuen Gesellschafter erfolgen.

Allein die Vereinbarung der Verlustzuweisung zwischen alten und neuen Gesellschaftern begründet kein wirtschaftliches Eigentum für das dem Gesellschafterwechsel voran gegangene Jahr, aus dem der neue Gesellschafter Einkünfte erzielt, die eine Verlustzuweisung rechtfertigen könnten. Irrelevant ist auch, ob der neue Gesellschafter bereits zur Finanzierung der Werbungskosten beigetragen hat.

Das Folgejahr war Gegenstand des und des .

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
LAAAH-10064

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.05.2011 - 6 K 2473/07

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