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Umsatzsteuer | Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des :002 NWB LAAAH-06384 (vgl. dazu L´habitant, StuB 2019 S. 177 NWB OAAAH-08097) Folgendes:
Bis zum wird es nicht beanstandet, wenn dem Betreiber eines elektronischen Marktplatzes anstelle der Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG für die in § 22f Abs. 1 Satz 4 UStG genannten Unternehmer der beim zuständigen FA bis zum gestellte Antrag auf Erteilung der o. g. Bescheinigung (in elektronischem Format oder als Abdruck) vorliegt.