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BFH 14.11.2018 XI R 27/16, BBK 9/2019 S. 398

Umsatzsteuer | Umsatzsteuer bei Bestattungsvorsorgevertrag

Die Umsatzsteuer aus einem Bestattungsvorsorgevertrag entsteht mit der Vereinnahmung des Entgelts, d. h. der Anzahlung.

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag sind alle Leistungselemente bereits bekannt, z. B. Erd- oder Feuerbestattung, der Friedhof, die künftige zu bestattende Person und der Umfang der Bestattungsleistung. Lediglich der Zeitpunkt der Bestattung ist noch unbekannt.

Zahlt der Kunde des Bestattungsunternehmens daher nach Abschluss des Vorsorgevertrags den vereinbarten Preis, handelt es sich um eine Anzahlung i. S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG, so dass die Umsatzsteuer mit der Vereinnahmung entsteht.

Unbeachtlich [i]Kündigungsmöglichkeit unbeachtlich ist, ob der Bestattungsvorsorgevertrag eine Kündigungsmöglichkeit enthält oder ob er zivilrechtlich wirksam ist.

Hinweis:

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag wird b...

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