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LSG Nordrhein-Westfalen 29.11.2018 L 9 AL 260/17, NWB 12/2019 S. 783

Arbeitsförderung | Kein Gründungszuschuss bei Vollzeitbeschäftigung

Das Vertrauen, einen von der Bundesagentur für Arbeit (Agentur) erhaltenen Gründungszuschuss behalten zu dürfen, ist nicht schutzwürdig, wenn der Gründer es grob fahrlässig unterlässt, der Agentur die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung anzuzeigen, obwohl ihm die Relevanz für den Leistungsanspruch zumindest hätte bewusst sein müssen.

Anmerkung:

Ein Diplomingenieur beantragte nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes 2009 bei der Agentur erfolgreich einen Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Softwareentwickler, wobei er die künftige Arbeitszeit mit ca. 40 Wochenstunden angab.  [i]Geißler, Arbeitsförderung, infoCenter, NWB JAAAB-36964 Zeitgleich gründete er zusammen mit anderen Personen ein Unternehmen, das ebenfalls im Bereich der Softwareentwicklung tätig war. Einige Monate später schloss er mit diesem Unterneh...

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