Kindergeld: Mehraktige einheitliche Erstausbildung zur
Verwaltungsfachwirtin
Leitsatz
1. Bei der von vornherein angestrebten Weiterbildung einer Verwaltungsfachangestellten zur Verwaltungsfachwirtin im Rahmen
eines zum nächstmöglichen Zeitpunkt begonnenen berufsbegleitenden Studiums handelt es sich noch um einen Teil einer einheitlichen
mehraktigen Erstausbildung, während der der Kindergeldanspruch nicht durch die nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss
ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit ausgeschlossen wird.
2. Für die Feststellung der von vornherein bestehenden Absicht der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin kommt es nicht
entscheidend darauf an, ob und zu welchem Zeitpunkt der Familienkasse eine entsprechende schriftliche Erklärung übermittelt
worden ist (entgegen DA-KG 2017 V 6.1 Abs. 1 Satz 8).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAH-09271
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 18.07.2018 - 7 K 1480/18 Kg
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