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FGO-Änderungsgesetz
I. Die Änderungen der Finanzgerichtsordnung
Der Geschäftsanfall hat innerhalb des letzten Jahrzehnts in der Finanzgerichtsbarkeit besorgniserregende Ausmaße angenommen. So nahm die Zahl der Eingänge bei den im Jahr 1970 auf 63 970 im Jahr 1989 und beim auf 3 341 Eingänge im genannten Zeitraum zu. Trotz deutlicher Zunahme der Erledigungen konnten sie mit den Eingängen nicht Schritt halten. Der Anstieg der Belastung für die Finanzgerichtsbarkeit und die dadurch bedingte lange Dauer der Verfahren sind im Zusammenhang mit der Entwicklung der Zahl der Einsprüche und der Einspruchsentscheidungen der FinVerw zu sehen. Die Zahl der Einsprüche ist bei den Besitz- und Verkehrsteuern von 1 585 097 im Jahr 1987 auf 2 138 782 im Jahr 1989 angestiegen. Die Zahl der Einspruchsentscheidungen der FÄ stieg im gleichen Zeitraum von 165 843 auf 273 830. Daher dürfte der Geschäftsanfall auch in den kommenden Jahren in der Finanzgerichtsbarkeit hoch bleiben. Um der ständig steigenden Geschäftslast Herr zu werden, ist die Zahl der Richter sowohl bei den FG als auch beim BFH erheblich verstärkt worden. Dem Ziel der Beschleunigung und Straffung des finanzgerichtliche...BGBl I S. 1861BGBl I S. 446