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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 3754/18

Gesetze: SGB 5 § 109

Leitsatz

Leitsatz:

Die medizinischen Vorausetzungen für die Diagnose einer Sepsis beurteilten sich in den Jahren 2012 und 2013 nach der S 2 Leitlinie Prävention, Diagnose Therapie und Nachsorge der Sepsis der Deutschen Sepsis Gesellschaft und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, die bis zum gültig war und zur Zeit überprüft wird. Danach genügt es (bei Vorliegen von mindestens zwei der sog. SIRS-Kriterien) für die Diagnose einer Sepsis, dass vor Beginn der antimikrobiellen Therapie die Abnahme nur eines Blutkulturpärchens erfolgte, wenn dadurch der positive Nachweis einer Infektion erbracht wurde.

Fundstelle(n):
BAAAH-08447

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.01.2019 - L 11 KR 3754/18

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