Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2018
1. Aufl. 2019
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Teil L: Gewerbesteuer
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Seite | ||
I.
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Vordrucke
| 565 |
II.
|
Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
| 571 |
1. | Gesetzesänderungen
| 571 |
2. | Verwaltungsanweisungen
| 571 |
III.
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ABC der Gewerbesteuer
| 572S. 565
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I. Vordrucke
1. Gewerbesteuererklärung
S. 566
S. 567
S. 568
S. 569
S. 570
S. 571
Änderung des Vordrucks GewSt 1 A: Der Vordruck GewSt 1 A wurde für den Veranlagungszeitraum 2018 insbesondere mit Blick auf Mitunternehmer-, Körperschaften und Organgesellschaften überarbeitet. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen des Vordrucks für kleine Gewerbetreibende erläutert:
Zeile 18a (neu): In der neuen Zeile 18a ist die Hebenummer (Steuernummer) der Gemeinde anzugeben.
Zeilen 21 und 22 (neu): Wurde der Betrieb im Erhebungszeitraum 2018 eröffnet bzw. beendet, ist in den neuen Zeilen das Datum des Beginns bzw. des Endes der werbenden Tätigkeit anzugeben.
Zeile 33 (geändert): In der geänderten Zeile 33 ist nun der Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des § 7 Satz 4 GewStG anzugeben.
Zeilen 40a (neu): Im Rahmen der Investmentsteuerreform wurde eine Steuerpflicht für bestimmte Erträge auf der Fondsebene eingeführt. Um diese steuerliche Vorbelastung auf der Anlegerebene zu berücksichtigen, sieht § 20 InvStG eine pauschalierende Steuerfreistell...