Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2018
1. Aufl. 2019
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Teil G: Einkünfte aus Kapitalvermögen – Anlage KAP –
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Seite | ||
I. | Vordruck
| 412 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen
| 420 |
1. | Gesetzesänderungen
| 420 |
2. | Verwaltungsanweisungen
| 421 |
2.1 | BMF-Schreiben
| 421 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 438 |
III. | ABC der Einkünfte aus
Kapitalvermögen
| 438S. 412 |
I. Vordruck
S. 413
S. 414
S. 415
S. 416
Die Anlage KAP wurde für den Veranlagungszeitraum 2018 umfassend überarbeitet. So wurden die Abfragen zu den Beteiligungserträgen aus der Anlage KAP in die neue Anlage KAP-BET überführt. Für Kapitalerträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurde mit der neuen Anlage KAP-INV eine gesonderte Anlage geschaffen.
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen in der Anlage KAP 2018 gegenüber der Anlage KAP 2017 dargestellt.
Zeile 8a (neu): Werden Investmentanteile, die vor dem angeschafft wurden, veräußert, bleiben die Wertsteigerungen die sich bis zum ergeben haben nach § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 InvStG weiterhin steuerfrei.
Wertsteigerungen dieser Investmentanteile, die sich ab dem ergeben, sind jedoch steuerpflichtig, soweit sie den neu ei...