Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2018
1. Aufl. 2019
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Teil C: Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Anlage G
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Seite | ||
I. | Vordrucke
| 195 |
1. | Anlage G
| 195 |
2. | Anlage 34a
| 198 |
3. | Anlage Zinsschranke
| 200 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen
| 201 |
1. | Gesetzesänderungen
| 201 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen
| 204 |
2.1 | BMF-Schreiben
| 204 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 218 |
III. | ABC der Einkünfte aus
Gewerbebetrieb
| 220S. 195 |
I. Vordrucke
1. Anlage G
S. 196
S. 197
Änderung der Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Jeder Ehegatte mit gewerblichen Einkünften hat eine eigene Anlage G abzugeben. Im Folgenden werden die Änderungen der Anlage G 2018 gegenüber der Anlage G 2017 dargestellt, sofern sie nicht nur redaktioneller Art sind.
Zeilen 22 (neu): Nach den BFH-Urteilen v. (X R 12/15, NWB DokID: NWB RAAAG-56142 und X R 62/14, NWB DokID: NWB XAAAG-62860) ist die Beschränkung der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer betriebs- und beteiligungsbezogen auszulegen. Daher ist der Steuerermäßigungsbetrag für jeden Betrieb getrennt zu ermitteln und entweder durch das 3,8-fache des jeweiligen Gewerbesteuer-Messbetrags oder bei niedr...