Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2018
1. Aufl. 2019
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Teil B: Kinder – Anlagen Kind und K
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Seite | ||
I. | Vordrucke
| 147 |
1. | Anlage Kind
| 147 |
2. | Anlage K
| 151 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen
| 152 |
1. | Gesetzesänderungen
| 152 |
1.1 | Kinder, Freibeträge für Kinder (§ 32
Abs. 4 und 6 EStG)
| 152 |
1.2 | Kindergeld (§ 66 EStG)
| 153 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen
| 154 |
2.1 | 154 | |
2.2 | BMF-Schreiben
| 154 |
2.3 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 162 |
III. | ABC der Kinder
| 162S. 147 |
I. Vordrucke
1. Anlage Kind
S. 148
S. 149
S. 150
Änderungen der Anlage Kind: Pro Kind ist weiterhin eine dreiseitige Anlage Kind auszufüllen. Die Anlage wurde wie folgt geändert.
Zeilen 38 und 39: Die Zeilen 38 und 39 wurden neu aufgenommen. Gesondert zu erklären sind die ausländischen Versicherungsbeiträge eines Kindes, die mit inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen vergleichbar sind. Die Spaltenüberschrift wurde wie folgt formuliert „Aufwendungen von mir/uns/dem Kind als Versicherungsnehmer geschuldet”. Die gesonderte Erfassung ist offensichtlich darin begründet, dass ausländische Versicherungsbeiträge anders als inländische Versicherungsbeiträge nicht elektronisch übermittelt werden. In ...