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Joint Audit (gemeinsame grenzüberschreitende Betriebsprüfung)
I. Begriff
Joint Audit im Sinne einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Betriebsprüfung bedeutet, dass ein einziges Team, welches mit in- und ausländischen Prüfern besetzt ist, eine Außenprüfung bei einem grenzüberschreitend tätigen Steuerpflichtigen durchführt. Dabei ist die Idee, dass die Prüfer möglichst gleichrangig ermächtigt sein sollen, Ermittlungen durchzuführen, rechtlich sind sie aber im anderen Staat grds. auf eine eher passive Teilnahme an der Prüfung beschränkt.
Beim Joint Audit steht im Vordergrund, gemeinsam umfassende Erkenntnisse über einen grenzüberschreitenden Sachverhalt zu gewinnen, auftretende Fragen zeitnah zu klären und nach Möglichkeit zu einem einheitlichen Prüfungsergebnis zu gelangen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. So spielen Joint Audits beispielsweise im Bereich der Verrechnungspreise, bei Gewinnabgrenzungen und Funktionsverlagerungen eine Rolle. Joint Audits unterscheiden sich von Simultanbetriebsprüfungen dadurch, dass es sich um einheitliche Prüfungen handelt und nicht nur um koordiniert und parallel stattfindende nationale Betriebsprüfungen in mehreren Staaten mit lediglich punktuellem Erkenntnisaustausch.
Ein Joint Audit wird durch die zuständig...